Wir bleiben. Auch wenn es schwierig wird.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für junge Menschen ab 11 Jahren mit hochkomplexem, oft krisenhaftem Hilfebedarf – aufsuchend, mit fester Bezugsperson und hoher Flexibilität. Ambulant, ohne Betriebserlaubnis, nach Paragraf 27 in Verbindung mit Paragraf 35 SGB VIII (je nach Fallkonstellation auch Paragraf 30 oder Paragraf 35a SGB VIII).
"Wir holen die jungen Menschen dort ab, wo sie stehen – nicht dort, wo das System sie gerne hätte."
"Machen sie Mist, sind wir nicht weg. Wir bleiben – egal was passiert. Wir geben sie nicht auf."
— Unser VersprechenPräsenz statt Kontrolle
Wir bleiben dran
Auch nach Rückschlägen, auch wenn Vertrauen erst wachsen muss. Beziehung entsteht durch Verlässlichkeit, nicht durch Druck.
Auf Augenhöhe
Der junge Mensch ist Expertin oder Experte für das eigene Leben. Wir gestalten die Hilfe gemeinsam, statt über ihn zu bestimmen.
Klare Grenzen, ohne Härte
Halt braucht Struktur. Wir setzen Grenzen dort, wo sie nötig sind – ruhig, konsequent, nie mit Gewalt.
Stärke, die schützt
Präsenz bedeutet für uns Sicherheit geben, nicht Macht ausüben – gerade dort, wo andere aussteigen.
Feste Bezugsperson
Eine feste Bezugsperson über den gesamten Verlauf – keine wechselnden Betreuer:innen. Beziehungskontinuität statt Systembrüche.
Beteiligung von Anfang an
Der junge Mensch gestaltet seine Hilfe aktiv mit. Familienrat und Zukunftsrat binden das eigene Netzwerk ein – mit neutraler Koordination.
Flexibel im Bedarf
Hohe Kontaktdichte, orientiert am akuten Bedarf statt an starrem Wochenplan. Krisenintervention ist fester Bestandteil, keine Ausnahme.
| Modul | Worum es geht |
|---|---|
| Kernangebot: Intensive Einzelbetreuung | Aufsuchend, feste Bezugsperson, hohe Kontaktdichte nach Bedarf. Ambulant – keine Betriebserlaubnis nötig. |
| „Nachtanker" – Krisenübernachtung | Kurzfristige, notdürftige Übernachtung in akuten Krisen. Höchstens 1–3 Nächte, kein fester Standort, sofortige Rückkopplung mit dem Jugendamt. |
| „Weite statt Wände" – Auszeit mit dem Camper | Gemeinsame, mobile Auszeit mit der Bezugsperson im Camper. Tage bis maximal 2–3 Wochen, kein fester Standort, vorab mit dem Jugendamt vereinbart. |